Datenschutzbeauftrage nach DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) meint mit dem Wort Datenschutzbeauftragten einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB), der eine von einem Unternehmen ernannte Person ist, die für die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zuständig ist.  

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft

 

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Welche Aufgaben übernehmen wir als DSB?

  1. Unterrichten und Beratung der Verantwortlichen
  2. Überwachung der Einhaltung der DSGVO
  3. Beteiligung an Datenschutzfolgeabschätzung
  4. Einrichtung der Kontaktmöglichkeiten (Telefon Nr. und Mail Adresse)

In welcher Form müssen DSB Kontaktmöglichkeiten sein?

Betroffene haben das Recht den DSB zu kontaktieren. Dies per Postanschrift, Mail-Adresse oder Telefonnummer. 

Anforderungen an den DSB:

Hier gilt: Unabhängigkeit, nicht Weisungsgebunden zu sein und über das erforderliche Fachwissen zu verfügen.

Mit welcher Strafe muß ich rechnen wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten benenne?

Nach Art. 38 Abs. sind die Strafen empfindlich – mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. € oder 2% des Vorjahresumsatz (weltweit).

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns.

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